HESTERMEYER GARTEN

Allgemeine Vertragsbedingungen

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Allgemeine Vertragsbedingungen für Gestaltungsentwürfe

Bernd Hestermeyer, Gartenplanung · Gretzmanns Esch 7 · 49170 Hagen a.T.W. · info@hestermeyer-garten.de
Fassung 2.0, Stand 19.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Gestaltungsentwürfe zwischen Bernd Hestermeyer, Gartenplanung („Planer“) und seinen Auftraggebern.

(2) Planungspaket, gebuchte Zusatzleistungen, Vergütung, Raten und Bearbeitungszeit ergeben sich aus der Buchung („Auftragsdaten“). Individuelle Vereinbarungen und die Auftragsdaten haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

(3) Der Planer übersendet dem Auftraggeber ein Angebot mit einem Link zur Buchungsseite. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig beauftragen“ nimmt der Auftraggeber das Angebot an; damit kommt der Vertrag zustande. Der Planer bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail und fügt die Auftragsdaten, diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung als PDF bei.

(4) Der Planer speichert den Vertragstext. Der Auftraggeber kann ihn vor Vertragsschluss als PDF speichern und erhält ihn mit der Bestätigungsmail. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Charakter der Leistung

(1) Der Gestaltungsentwurf ist eine gestalterische Planung. Er stellt dar, wie der Garten aussehen und funktionieren soll.

(2) Der Entwurf ist keine Ausführungsplanung. Die technisch korrekte Ausführung – insbesondere Gründung, Unterbau, Tragfähigkeit, Entwässerung, Frostsicherheit, Statik und Abdichtung – obliegt dem ausführenden Fachbetrieb.

(3) Der Gestaltungsentwurf wird als maßstäbliche digitale Handzeichnung erstellt und als PDF-Datei übergeben. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber zwei Planausdrucke; weitere Ausdrucke rechnet der Planer gesondert ab. CAD-Daten werden nur erstellt, wenn der Baustein „CAD-Plan“ gebucht ist. Der bemaßte CAD-Plan dient der Übernahme von Flächen, Achsen und Maßen in die Software des ausführenden Betriebs; er ist keine Ausführungsplanung im Sinne von Abs. 2.

(4) Ein gebuchtes Aufmaß vor Ort ist ein einfaches Handaufmaß mit Maßband und Laser-Entfernungsmesser, in einer für einen Gestaltungsentwurf ausreichenden Genauigkeit. Es ersetzt keine Vermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und ist nicht katasterrechtlich verwertbar. Höhen werden relativ zu einem frei gewählten Bezugspunkt erfasst. Grundstücksgrenzen werden nach örtlichem Augenschein und den Angaben des Auftraggebers übernommen.

(5) Weist der Planer auf technische Anforderungen hin, geschieht dies als unverbindlicher Service. Daraus folgt weder eine Pflicht zur Vollständigkeit noch eine Verantwortung für die technische Ausführung.

(6) Der Auftraggeber lässt die Umsetzung durch einen qualifizierten Fachbetrieb ausführen und legt diesem den Entwurf zur technischen Prüfung vor.

§ 3 Nicht enthaltene Leistungen

(1) Nicht Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:

(2) Hinweise des Planers zu Bebauungsplänen, Abstandsflächen, Baumschutzsatzungen oder Nachbarrecht erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Prüfung der Zulässigkeit und die Einholung von Genehmigungen obliegen dem Auftraggeber.

§ 4 Zufriedenheitsgarantie

(1) Der Auftraggeber entscheidet nach der Präsentation des ersten Gestaltungsentwurfs frei, ob er die Planung annehmen und vergüten möchte. Der Planer geht bis dahin in Vorleistung.

(2) Nach der Präsentation übersendet der Planer die Rechnung nebst Erklärung zur Anerkennung der Zahlungsverpflichtung. Der Vergütungsanspruch entsteht erst mit der Signierung dieser Erklärung. Mit der Signierung nimmt der Auftraggeber die Planung an und erhält unmittelbar die Planunterlagen.

(3) Der Auftraggeber ist zur Signierung nicht verpflichtet und an keine Frist gebunden. Signiert er nicht, ruht die weitere Bearbeitung; ein Vergütungsanspruch entsteht nicht, bereits geleistete Zahlungen erstattet der Planer binnen 14 Tagen. Abs. 4 bleibt unberührt.

(4) Ausgenommen von der Zufriedenheitsgarantie ist ein gebuchtes Aufmaß vor Ort. Hat der Planer es durchgeführt, bleibt der in den Auftragsdaten dafür ausgewiesene Betrag auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber die Planung nicht annimmt; der Auftraggeber erhält dann den Aufmaßplan zur freien Verwendung. Beauftragt der Auftraggeber ein Aufmaß erst später, nennt der Planer die Vergütung vorher in Textform und wird erst nach Zustimmung tätig; Satz 1 und 2 gelten entsprechend.

(5) Solange nicht signiert ist, erhält der Auftraggeber keine Planunterlagen und kein Nutzungsrecht. Der in der Präsentation gezeigte Entwurf darf weder aufgezeichnet noch verwendet, vervielfältigt oder umgesetzt werden.

(6) Teilt der Auftraggeber mit, dass er die Planung nicht vergüten möchte, oder reagiert er auf eine Nachfrage des Planers zwei Monate lang nicht, kann der Planer den Vertrag in Textform beenden. Abs. 4 und 5 gelten fort.

(7) Die Zufriedenheitsgarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 12) bleibt unberührt.

§ 5 Überarbeitungen und Änderung der Vorgaben

(1) Ausgangspunkt der Planung sind die in Textform festgehaltenen Vorgaben des Auftraggebers (Planungsgrundlagen). Der Planer übermittelt sie mit der Auftragsbestätigung; Ergänzungen und Änderungen, etwa nach dem Planungsgespräch, genügen in Textform.

(2) Kostenfrei und ohne zahlenmäßige Begrenzung korrigiert der Planer planungstechnische Fehler sowie Abweichungen von den festgehaltenen Elementen und Nutzungen. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

(3) Im Preis enthalten sind darüber hinaus zwei Überarbeitungen. Eine Überarbeitung ist die Anpassung des Entwurfs an die Wünsche des Auftraggebers innerhalb der Vorgaben – also die Feinabstimmung einer Lösung, die die Vorgaben erfüllt, den Vorstellungen aber noch nicht in allen Einzelheiten entspricht.

(4) Eine Änderung der Vorgaben liegt vor, wenn wesentliche Teile des Entwurfs neu zu entwickeln sind. Das ist in der Regel der Fall bei der Aufnahme, dem Wegfall oder der Verlagerung wesentlicher Elemente (z. B. Pool, Terrasse, Zufahrt, Nebengebäude, Wasserflächen) oder der Abkehr von einer zuvor ausdrücklich bestätigten Lösung.

(5) Änderungen der Vorgaben und Überarbeitungen über die zwei enthaltenen hinaus rechnet der Planer nach Aufwand mit 119,– € brutto je Stunde ab.

(6) Der Planer teilt vor Beginn solcher Arbeiten mit, dass sie kostenpflichtig sind, und nennt die voraussichtlichen Kosten. Er beginnt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Ohne Zustimmung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere Lageplan oder Katasterauszug, bekannte Leitungsverläufe und Grenzverhältnisse, Angaben zu bestehenden Bauwerken, Fotos des Bestandes sowie bekannte öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Der Planer holt solche Unterlagen nicht selbst ein, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Bleiben Einschränkungen unberücksichtigt, die der Planer weder kannte noch kennen musste, liegt darin kein Mangel.

(2) Der Auftraggeber teilt seine Wünsche möglichst vollständig vor Beginn der Entwurfsarbeit mit und gibt Rückmeldung zu vorgelegten Entwürfen innerhalb von 14 Tagen.

(3) Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ist ein Pauschalpreis nach den Auftragsdaten. Der Vergütungsanspruch entsteht nach § 4 Abs. 2.

(2) Die Vergütung ist in zwei Raten zu zahlen: die erste Rate mit der Annahme des ersten Entwurfs nach § 4 Abs. 2, die Schlussrate mit Übergabe aller abschließenden Unterlagen, jeweils zahlbar binnen 7 Tagen. Die Höhe der Raten ergibt sich aus den Auftragsdaten.

(3) Die erste Rate ist eine Abschlagszahlung auf bereits erbrachte Leistung, keine Vorauszahlung.

(4) Überarbeitungen und die Schlussunterlagen nimmt der Planer auf, sobald die erste Rate eingegangen ist. Bis dahin macht er von seinem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

§ 8 Bearbeitungszeit

Der Planer legt den ersten Gestaltungsentwurf voraussichtlich zu dem in den Auftragsdaten genannten Termin vor und erläutert ihn in einer Online-Besprechung.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die Planungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt; der Planer bleibt Urheber.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die Planung für das vereinbarte Grundstück einmalig umzusetzen oder umsetzen zu lassen.

(3) Die Weitergabe an Dritte zur Ausführung auf diesem Grundstück ist zulässig. Eine Nutzung für andere Grundstücke, eine Veröffentlichung oder Weitergabe zu anderen Zwecken bedarf der Zustimmung des Planers.

(4) Der Planer darf Entwurf und Fotos des ausgeführten Gartens zu Referenzzwecken verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht; Name und Adresse werden nicht genannt.

§ 10 Haftung

(1) Der Planer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Kostenschätzung ist eine überschlägige Orientierung auf Grundlage von Erfahrungswerten, keine Ausschreibung und keine verbindliche Kostenzusage.

§ 11 Datenschutz

Der Planer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages. Einzelheiten: Datenschutzerklärung unter www.hestermeyer-garten.de.

§ 12 Widerrufsrecht

Verbrauchern (§ 13 BGB) steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf ist auch online unter vertrag.hestermeyer-garten.de/webhook/widerruf möglich.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Bernd Hestermeyer, Gartenplanung, Gretzmanns Esch 7, 49170 Hagen a.T.W., E-Mail: info@hestermeyer-garten.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter vertrag.hestermeyer-garten.de/webhook/widerruf ausüben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Bernd Hestermeyer, Gartenplanung, Gretzmanns Esch 7, 49170 Hagen a.T.W., E-Mail: info@hestermeyer-garten.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Gartenplanung (Gestaltungsentwurf)
Beauftragt am: ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Datum: ______________

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